Rechtshandbuch Web3: Zur Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowerten
Mit dem Begriff "Web3" wird eine neue Evolutionsstufe des Internets bezeichnet, die auf der Blockchain-Technologie basiert und verschiedene dezentrale Anwendungen, wie z.B. - Kryptowährungen, Decentralised Finance (DeFi), Nonfungible Tokens (NFTs), Decentralized Autonomous Organizations (DAOs), Decentralized Applications (DApps) oder Smart Contracts, umfasst. Die dahinterstehende Idee ist, bestehende Marktpositionen von großen Konzernen ("Big Tech") zu verschieben und mehr Partizipation und Kontrolle für Einzelpersonen zu ermöglichen. Auch Virtualisierung (Virtual Reality, Augmented Reality, Metaverse) und generative Künstliche Intelligenz spielen im Zusammenhang mit Web3 eine wichtige Rolle. In dem Handbuch werden die einzelnen Facetten von Web3 aus rechtlicher Sicht umfassend beschrieben.
Aus strafrechtlicher Sicht ist u.a. die Frage von praktischer Relevanz, ob und wie Kryptowerte strafprozessual gesichert und eingezogen werden können. Hierzu habe ich einen Beitrag geschrieben, gemeinsam mit Beiträgen zum Strafrecht und Compliance von Prof. Dr. Weisser LL.M (Hull)., LL.M. (Osnabrück) und Dipl.-Kfm. Christian Bliesener.
Den Link zum C.H. Beck Verlag finden Sie hier.





Kommentare