Strafverteidigung.
Strafverfahren stellen Betroffene vor erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Eine sorgfältige strafrechtliche Verteidigung erfordert in dieser Situation juristische Präzision, strategisches Denken, Erfahrung und einen klaren Blick für die Interessen der Mandanten.
Prof. Dinter vertritt Privatpersonen, Führungskräfte, Amtsträger und Unternehmen in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision. Soweit es die Rechtsangelegenheit erfordert, kooperiert er mit ausgewählten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unterschiedlicher Fachlichkeit.

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Ermittlungen wegen des Verdachts einer Wirtschafts- oder Steuerstraftat erfordern eine frühzeitige und konsequente Verteidigung. Sie umfasst insbesondere die Verteidigung in Verfahren wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzdelikten, Korruptionsdelikten sowie Steuerhinterziehung und anderen Vorwürfen wie Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht (AWG-Verstoß). Fachliche Exzellenz, Diskretion, Engagement und eine klare Kommunikation sind die Grundlagen erfolgreicher Verteidigung.
Revision.
Die Revision im Strafrecht ist eine besonders anspruchsvolle Disziplin der Strafverteidigung – hier entscheidet sich, ob ein Urteil rechtlich Bestand hat. Sie erfordert höchste Präzision, tiefgehendes Verständnis der Rechtsprechung und die Fähigkeit, Verfahrensfehler klar und umfassend herauszuarbeiten.
Unternehmensverteidigung.
Unternehmen können im Fokus der Staatsanwaltschaft, der Zoll- und Kartellbehörden, der Steuerfahndung oder der BaFin stehen. Es drohen Durchsuchungen der Geschäftsräume und Produktionsstätten. Unterlagen sowie elektronische Daten können sichergestellt werden. Neben diesen erheblichen Beeinträchtigungen drohen weitere Gefahren, insbesondere die Einziehung von Vermögen und die Verhängung von Bußgeldern.
Verteidigung von Amtsträgern.
Auch Amtsträger wie z.B. politische Entscheidungsträger und Beamte können strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sein - z.B. Korruption, unrechtmäßiger Schusswaffeneinsatz bei Polizeibeamten oder Haushaltsuntreue. Speziell im Beamtenstrafrecht erfordert die Verteidigung eine genaue Kenntnis der Schnittstellen zwischen Strafrecht, Disziplinarrecht und Beamtenrecht.
